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Die Autoüberführung im Detail

Die Voraussetzungen für die Autoüberführung

Zunächst sollte geprüft werden, in welchem Zustand sich das Auto befindet. Zwar kann ein Überführungskennzeichen für Fahrzeuge ohne TÜV-Gutachten genutzt werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass es nicht verkehrstauglich sein darf. Sollte es aufgrund fahrlässiger technischer Defekte zu einem Unfall kommen, haftet der Fahrzeughalter.

Ist dieser Punkt geklärt, muss die Zeitspanne für das Kurzzeitkennzeichen festgelegt werden. Es kann für ein bis maximal fünf Tage beantragt werden. Diese Entscheidung wird bereits bei dem Erwerb einer Kurzzeitkennzeichen Versicherung getroffen, deren Preis größtenteils von der Laufzeit abhängt.

Der Versicherungsnachweis wird in Form einer aktivierten eVB-Nummer bei der Zulassungsstelle vorgelegt. Der zuständige Mitarbeiter wird diese für die Zulassung verwenden. Außerdem werden für die Zulassung des Kennzeichens für die Autoüberführung folgende Dokumente benötigt:

  • ein Personalausweis oder ein Reisepass mit Meldebestätigung
  • bei Vertretung: Die Vollmacht des Fahrzeughalters
  • bei Vereinen: Der Vereinsregisterauszug
  • bei Unternehmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil I & II sowie die aktuellen Kennzeichen
  • wenn abgemeldet: Stilllegebescheinigung

Für die Zulassung fallen bei dem Straßenverkehrsamt oder der Zulassungsstelle Gebühren in Höhe von ungefähr 12,- Euro an. Außerdem entstehen Kosten für die Schilderprägung. Diese liegen bei etwa 20, Euro.

Regeln für das Fahren bei der Autoüberführung

Nachdem die Zulassung erfolgt ist wird geprüft, ob alle Angaben im Fahrzeugschein der begrenzten Zulassung eingetragen sind. Ist dieser leer, sind die Angaben einzutragen und zu unterschreiben. Dieser Fahrzeugschein (rot) ist immer mitzuführen, wenn das Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen bewegt wird.

Die Nummernschilder werden an den Positionen der alten Kennzeichen befestigt. Sollten sich noch andere Kennzeichen an dem Fahrzeug befinden, müssen diese vor Beginn der Autoüberführung abgedeckt werden.

Wichtig ist, dass das Fahrzeug nicht mehr auf öffentlichen Straßen bewegt oder geparkt wird, wenn die Versicherung und damit das Kennzeichen abgelaufen ist. Dies kann hohe Geldstrafen nach sich ziehen.

Und wenn das Fahrzeug in das Ausland überführt werden soll?

Bei Abschluss einer Versicherung für die Autoüberführung haben Sie die Möglichkeit, eine grüne Karte zu erwerben. Diese Karte dient als Versicherungsnachweis im Ausland. Die ausländischen Behörden sind jedoch nicht dazu verpflichtet, das Kurzzeitkennzeichen anzuerkennen. Viele Länder tolerieren es - andere erkennen es jedoch nicht an. Wir empfehlen deshalb immer, bei der Autoüberführung ins Ausland auf das Auslandskennzeichen zurückzugreifen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber: Auto Export.