Die rote Nummer, auch rotes Kennezeichen genannt, ist für das Kfz-Handels- und Kfz-Handwerksgewerbe bestimmt. So nutzen Werkstätten und Kfz-Händler dieses Kennzeichen meist für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie Fahrten zum TÜV bzw. zur DEKRA.
Die Fahrten sind in das rote Kennzeichenscheinheft sowie in das Fahrtenbuch einzutragen. Eine wechselnde Verwendung mit mehreren Fahrzeugen ist zulässig, wenn das Fahrzeug im Kennzeichenscheinheft vorschriftsmäßig eingetragen ist.
Gegenüber dem Kurzkennzeichen haben diese Nummernschilder kein Ablaufdatum eingeprägt und Beginn immer mit der Zahl „06“.
Feinstaubplakette bzw. Umweltplakette nach § 47a StVZO und eine gültige TÜV Untersuchung nach § 29 StVZO ist unerheblich. Der Halter haftet jedoch trotzdem für die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges!
Die rote Nummer entspricht den internationalen Vorschriften, jedoch muss der ausgegebene rote Fahrzeugschein nicht von den ausländischen Behörden akzeptiert werden. Die Nutzung von roten Kennzeichen kann deshalb im Ausland zu Problemen führen, da diese nicht offiziell anerkannt sind. Kunden berichten von Einzug des Fahrzeuges, Einreiseverweigerungen, drastischen Strafen, bei Verwicklungen in Unfällen von Haftstrafen!
Fahrten in das Ausland gehen ausschließlich auf das Risiko von dem Fahrzeugshalter bzw. Fahrzeugführer. Dringend wird das Mitführen einer internationalen, grünen Versicherungskarte empfohlen.
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