Das Kurzzeitkennzeichen auch Kurzkennzeichen, rote Nummer, rotes Kennzeichen, Überführungskennzeichen oder Probefahrtkennzeichen dient zur einmaligen Verwendung um eine Probefahrt, eine Überführungsfahrt, Fahrten zum TÜV bzw. DEKRA oder in die Werkstatt für ein stillgelegtes Fahrzeug zu ermöglichen.
Aussehen
Der Ablauftag wird am rechten Rand des Kurzzeitkennzeichens in einem gelben
Hintergrund eingestanzt. Die Nummernfolge der ersten Beiden Zahlen ist immer „03“ oder
„04“. Die amtliche Siegelplakette ist blau.
Nutzung und Verwendung
Das Kurzzeitkennzeichen kann mit Geltungsdauer zwischen 1 Tag und maximal 5
Tagen
bei der Zulassungsstelle beantragt werden.
Nach Ablauf ist das Kurzzeitkennzeichen ungültig und kann vernichtet werden, eine Rückgabe (wie früher) an die Kfz Zulassungsstelle ist nicht erforderlich.
Feinstaubplakette bzw. Umweltplakette nach §47a StVZO und eine gültige TÜV Untersuchung nach §29 StVZO ist unerheblich. Rechtliche Grundlage der Kurzzeitkennzeichen ist §16 FZV. Der Halter haftet jedoch trotzdem für die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges!
Das Kurzzeitkennzeichen entspricht den internationalen Vorschriften,
jedoch muss der ausgegebene rote Fahrzeugschein nicht von den ausländischen
Behörden
akzeptiert werden.
Die Nutzung von Kurzzeit Kennzeichen kann deshalb im Ausland zu Problemen führen,
da diese nicht offiziell anerkannt sind. Kunden berichten von Einzug des Fahrzeuges,
Einreiseverweigerungen, drastischen Strafen und bei Verwicklungen in Unfällen
von Haftstrafen!
Fahrten in das Ausland gehen ausschließlich auf das Risiko von dem Fahrzeugshalter
bzw. Fahrzeugführer. Dringend wird das mitführen einer internationalen
grünen Versicherungskarte empfohlen.
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