Wie viel kostet die Kfz-Steuer für meinen Pkw mit Erstzulassungsdatum bis zum 30. Juni 2009? Ihre Kfz-Steuer errechnet sich aus der Fahrzeugschlüsselnummer bzw. der Emissionsklasse und dem Hubraum.
Die Kfz-Steuer ermittelt sich wie folgt:
Für die Berechnung Ihrer Kfz-Steuer benötigen Sie aus dem Fahrzeugschein
entweder
die
Fahrzeugschlüsselnummer
oder die Schadstoffemissionsklasse Ihres Pkws.
Die errechnete Kfz-Steuer gilt für Pkws mit einer Erstzulassung bis 30. Juni 2009. Die Kfz-Steuer für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab dem 1. Juni 2009 berechnen Sie mit unserem Kfz-Steuerrechner für Erstzulassungen ab 1. Juli 2009.
Kfz-Steuer sparen Sie wie folgt:
Mit einer Schadstoffklasse Euro 4, Euro 5 oder Euro
6 fahren Sie grundsätzlich zu niedrigen Steuersätzen. Diese
Emissionsklasse sind
befristet
teilweise
steuerbefreit.
Wichtiger Hinweis:
Vor dem Kauf eines Neuwagens wollten Sie genau prüfen, welche Schadstoffnorm
das Kfz erfüllt. Somit können Sie von Anfang an sehr viel Kfz-Steuer sparen.
Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte - Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von Kfz-Zulassungen, weshalb unsere Angaben freibleibend und nicht abschließend sind. Wir können keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die von dem jeweils betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte bzw. die einschlägigen Handhabungen des Straßenverkehrsamt bzw. des zuständigen Finanzamt sind bindend.
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