Voraussetzung für die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen-Schildern ist der Abschluss einer gesetzlichen Haftpflichtversicherung für die Exportkennzeichen zwischen 9 Tagen und maximal 12 Monaten. Das Transitkennzeichen, ist innerhalb Deutschland nur solange gültig, wie eine Haftpflichtversicherung für das Überführungskennzeichen abgeschlossen wurde. Es wird nur die gesetzliche Mindestdeckungssumme der Haftpflichtversicherung angeboten. Eine Kaskoversicherung für das Ausfuhrkennzeichen (Teil- bzw. Vollkaskoversicherung) ist nicht möglich.
Sie benötigen die gelbe Versicherungsdoppelkarte und die grüne
Versicherungsdoppelkarte (Internationale Versicherungskarte).
Für das Zulassungsverfahren von Ausfuhrkennzeichen gibt es noch keine
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB).
Die angebotenen Tarife für Ausfuhrkennzeichenversicherung unterscheiden sich in:
Haftungsausschluss
Eine Vielzahl von Versicherern haben unterschiedliche Leistungen und Deckungskonzepte
-, Kfz-Zulassungsstellen unterschiedliche Vorschriften zur Erteilung von
Kfz-Zulassungen, weshalb unsere Angaben nicht abschließend sind und
wir keine Haftung übernehmen. Ausschließlich die von dem jeweils
betreffenden Versicherer allgemeinen Bedingungen der betreffenden Versicherungssparte
bzw. die einschlägigen Handhabungen der Kfz-Zulassungsstellen bzw. der
zuständigen Finanzämter, sind bindend.
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